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Beschreibung

Eines der wohl wichtigsten Ziel des Naturschutzes ist der Prozessschutz. Dieser wird von verschiedenen Gebietstypen unterschiedlich wahrgenommen. Diese mögen zwar durchaus unterschiedliche Größen haben, leisten jedoch alle wertvolle Beiträge zum Umweltschutz.

Biosphärenreservate und Naturparke gehören hierbei zu den Gebietstypen mit der größten Fläche. Allerdings wird hier vor allem die Kulturlandschaft gefördert. Für Naturparke sind keine Wildnisbereiche vorgeschrieben, während das Biospärenreservat mindestens 3 % seiner Fläche als Wildniszone ausweisen muss.
Speziell zum Zwecke des Lebensraumschutzes und des Artenschutzes ausgewiesen wurden Naturschutzgebiete, die eine weitaus kleinere Fläche aufweisen. Landschaftsschutzgebiete tragen trotz weicherer Bestimmungen zu einem nachhaltigen Schutz der Landschaft bei.

Vogelschutzgebiete und FFH-Gebiete sind Teil des europäischen "Natura 2000"-Netzwerkes. Sie dienen dem Schutz spezieller Habitate und Arten, wobei sich ihre Flächen mit denen anderen Gebietstypen durchaus überlappen können. Auch hier steht die Wildnis nicht im Vordergrund; dies ist lediglich bei den Nationalparken der Fall.

Der Nationalpark Hunsrück-Hochwald besitzt eine Größe von etwa 10.000 ha und macht damit etwa 0,47 % der Fläche des Landes Rheinland-Pfalz aus. Hier bleibt der Wald sich selbst überlassen. Dynamische Entwicklungen der Natur werden gezielt nicht unterbunden, um die Veränderungen in Lebensgemeinschaften und Lebensräumen zu begünstigen. Eingriffe erfolgen bislang nur in der Pflegezone, die die Randbereiche des Nationalparks abdeckt und teilweise in der Entwicklungszone, jedoch beschränkt auf einen Zeitraum von 30 Jahren.

Quelle: Ulrich Jäger & Dr. Michael Altmoos, in Umweltjournal Rheinland-Pfalz, Heft 59, Juli 2016


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